25. Juni. 2025
Cargo sous terrain (CST) ist erfreut, dass der Bundesrat den Sachplan Unterirdischer Gütertransport in einer ersten Fassung festgelegt hat. Der Entscheid des Bundesrates ermöglicht die gezielte Weiterentwicklung des Projekts.
Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat die erste Fassung des Sachplans Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport festgelegt. Der Beschluss stützt sich auf das Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG), wonach der Bundesrat geeignete Räume für die Realisierung von entsprechenden Anlagen bezeichnet.
In einem ersten Schritt hat der Bundesrat für den von CST geplanten Tunnelabschnitt zwischen Härkingen und Zürich Zwischenergebnisse festgelegt, welche als Basis für die weitere Planung und Abstimmung des Vorhabens dienen.
